Gesetze in Vorarlberg

Airsoftsportgeräte gelten entsprechend dem Jugendgesetz als jugendgefährdende Gegenstände und dürfen daher von Personen unter 18 Jahren weder erworben noch besessen werden. Gesetz über die Förderung und den Schutz der Jugend (Jugendgesetz) LGBl.Nr. 16/1999, 26/2004, 27/2005, 3/2008 § 1 ZieleDie Förderung und der Schutz der Jugend nach diesem Gesetz sollen dazu bei¬tragen, dass1. Kinder und Jugendliche …

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